Opzeggen squashmaandabonnement
Om het proces van opzeggen soepel en transparant te laten verlopen, gelden de volgende voorwaarden.
Elke 19e van de maand worden de maandabonnementen via automatische incasso geïncasseerd.
Um den Prozess von Kündigungen reibungslos und transparent zu gestalten, gelten die folgenden Bedingungen.
Kündigungsfrist für bestehende Mitglieder
Bij opzegging vóór de 15e van de maand:
Die Kündigung gilt zum Ende des laufenden Kalendermonats. Für den darauf folgenden Monat werden keine Beiträge mehr eingezogen.
Bij opzegging op of na de 15e van de maand:
Der Beitrag für den nächsten Monat wird noch einmal eingezogen. Das Abonnement endet dann am Ende dieses Monats.
Kündigungsfrist neue Mitglieder
Der erste Monat des Abonnements ist bei der Anmeldung am Schalter zu bezahlen. Bei der Anmeldung ist es obligatorisch, ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.
Die erste Abonnementperiode läuft vom Eingangsdatum bis zum selben Datum im darauffolgenden Monat.
Die erste Abonnementperiode wird bei der nächsten Abbuchung immer auf einen vollen Kalendermonat angepasst. Eventuell verbleibende Tage bis zum Ende dieses Kalendermonats werden automatisch eingezogen, auch wenn das Abonnement innerhalb des ersten Monats gekündigt wird.
Nach diesem ersten Inkasso gilt die reguläre Kündigungsfrist wie für bestehende Mitglieder.
Opzegmethode
Kündigung kann ausschließlich über das Kündigungsformular am Ende dieser Seite erfolgen.
Kündigungen oder Pausen am Schalter sind nicht möglich.
Rückerstattung
Rückerstattung von bereits bezahlten Abonnementgebühren ist nicht möglich.
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