Jeden 27. des Monats werden die Monatsabonnements per Lastschrift eingezogen.
Kündigung von Monatsabonnements (Fitness, Senioren oder Gruppenkurse)
Um den Prozess von Kündigungen reibungslos und transparent zu gestalten, gelten die folgenden Bedingungen.
Kündigungsfrist für bestehende Mitglieder
Bei Kündigung vor dem 22. des Monats:
Die Kündigung gilt zum Ende des laufenden Kalendermonats. Für den darauf folgenden Monat werden keine Beiträge mehr eingezogen.
Bei Kündigung am oder nach dem 22. des Monats:
Der Beitrag für den nächsten Monat wird noch einmal eingezogen. Das Abonnement endet dann am Ende dieses Monats.
Kündigungsfrist neue Mitglieder
Der erste Monat des Abonnements ist bei der Anmeldung am Schalter zu bezahlen. Bei der Anmeldung ist es obligatorisch, ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.
Die erste Abonnementperiode läuft vom Eingangsdatum bis zum selben Datum im darauffolgenden Monat.
Die erste Abonnementperiode wird bei der nächsten Abbuchung immer auf einen vollen Kalendermonat angepasst. Eventuell verbleibende Tage bis zum Ende dieses Kalendermonats werden automatisch eingezogen, auch wenn das Abonnement innerhalb des ersten Monats gekündigt wird.
Nach diesem ersten Inkasso gilt die reguläre Kündigungsfrist wie für bestehende Mitglieder.
Kündigungsmethoden
Kündigung kann ausschließlich über das Kündigungsformular am Ende dieser Seite erfolgen.
Kündigungen oder Pausen am Schalter sind nicht möglich.
Rückerstattung
Rückerstattung von bereits bezahlten Abonnementgebühren ist nicht möglich.
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